Zeichen setzen 1 INDieses Jahr werden in allen ev. Kirchengemeinden der Landeskirche neue Vorstände gewählt. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Der Kirchenvorstand ist die Leitung einer Gemeinde. Das Team aus ehrenamtlichen Mitarbeitenden entscheidet gemeinsam über alle wichtigen Angelegenheiten. Sie gestalten die Gemeinde vor Ort und die Zukunft der Landeskirche. Die Wahl der Kirchenvorstände in den hörenden Gemeinden findet am 26. Oktober statt.

KVW25 Plakat starke gemeinschaft INIn den Gehörlosengemeinden werden im Oktober auch Gemeindevorstände gewählt. Allerdings werden die Wahlen an unterschiedlichen Tagen stattfinden, abhängig von den Gottesdienstterminen. Allen Personen einer Gehörlosengemeinde ist es dann möglich, einen Vorstand für die jeweilige Ortsgemeinde zu wählen. Das ist eine tolle Chance!
Warum? Die Gehörlosengemeinden haben damit direkte Bezugspersonen, die über Ideen, Wünsche oder kritische Themen informieren. Die Gemeindevorstände vertreten die Gehörlosengemeinden in der Öffentlichkeit und gestalten die Zukunft mit. Außerdem arbeiten die Vorstände mit den Pfarrpersonen zusammen und halten den Kontakt mit wichtigen Vereinen, Organisationen und den anderen Gemeindevorständen. Alle weiteren Informationen zu den Wahlen der Gemeindevorstände kommen in den nächsten Monaten.

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